Schuldnerberatung

Bei unerwarteten großen Ausgaben oder plötzlichem Jobverlust kann es finanziell schnell unübersichtlich werden. Reichen die monatlichen Einnahmen dann nicht mehr aus, um seine laufenden Kosten zu decken, kann es rasch ungemütlich werden; Rechnungen mit Mahngebühren, beharrliche Inkassofirmen, die mit Kontopfändung drohen, Wohnungsverlust, bis hin zur Privatinsolvenz – schlägt die Schuldenfalle zu, kann es sinnvoll sein, eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen.

Eine Schuldnerberatungsstelle dient dazu, Menschen, die in finanzielle Schieflage geraten sind, in der Bewältigung dieser zu unterstützen. Neben finanziellen Beratungsleistungen werden dabei auch psychosoziale Hilfestellungen sowie unter Umständen auch rechtliche Beratungen angeboten.

Welche Strategie zum Abbau der Schulden verfolgt wird, sollte stets individuell auf den Einzelfall zugeschnitten sein. Trotzdem lassen sich grob drei Schritte auf dem Weg zum Schuldenabbau zusammenfassen.

Zunächst einmal gilt es, einen Überblick über die Gesamtsituation zu bekommen. Viele überschuldete Menschen verfallen in eine Art Schockstarre, wenn es um ihre Finanzen geht. Sie öffnen ihre Briefe nicht mehr oder ignorieren Mahnungen, sodass sie oftmals selbst nicht im Detail wissen, wie es um sie finanziell steht. Um Klarheit über alle zu leistenden Forderungen zu haben, kann es hilfreich sein, sich von den Gläubigern eine Forderungsaufstellung zu geben.

Wenn alle Verbindlichkeiten und Vermögenseinkünfte des Schuldners transparent sind, wird anschließend versucht, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Kommt es hier zu einer Einigung, wird der weitere Ablauf des Schuldenabbaus in einem Schuldenbereinigungsplan festgehalten. Hierin wird der genaue Ablauf des Schuldenabbaus notiert, beispielsweise wann die Summen gezahlt werden, in welcher Höhe die monatliche Rate zu zahlen ist, etc. pp.

Scheitert eine Einigung mit den Gläubigern, so wäre ein dritter möglicher Schritt die Anmeldung einer Privatinsolvenz. Einige Schuldnerberatungsstellen können auch hierbei unterstützend wirken, zu achten ist dabei, ob die Stelle nach § 305 InsO anerkannt ist.

Im Falle einer Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit und dem Risiko einer Insolvenz nutzen Sie die gemeinnützige Schuldnerberatung von An-Nusrat e.V., die eine kostenlose Erstberatung anbietet. Weitere Informationen finden Sie unter www.an-nusrat.de