Weitere Optionen zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis

Zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gibt es außer dem Asylverfahren noch weitere Option, die wenig bekannt sind. Viele Asylsuchende erfüllen sogar die jeweiligen Voraussetzungen, daher sollten diese Optionen genauer evaluiert werden.

 

  • Beschäftigungsduldung

Einem Asylsuchendem wird gemäß §60d AufenthG für 30 Monate eine Beschäftigungsduldung erteilt, wodurch er nicht abgeschoben werden kann und er auch schneller die Möglichkeit hat, die Aufenthaltserlaubnis zu erlangen.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Beschäftigungsduldung erfüllt werden:

  • Die Identität durch Vorzeigen seines Reisepasses/Ausweises ist geklärt
    • Min. 18 Monate sozialversicherungspflichtige Vollzeit-Beschäftigung
    • In den letzten 12 Monaten vor Beantragung der Beschäftigungsduldung die eigenen Kosten durch seine Beschäftigung gesichert
    • Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau A2
    • Sofern notwendig ein erfolgreich abgeschlossener Integrationskurs 
  • Ausbildungsduldung

Einem Asylsuchendem wird gemäß §60c AufenthG für die gesamte Zeit der Ausbildung eine Ausbildungsduldung erteilt (zumeist 3 Jahre), wodurch die Person nicht abgeschoben werden kann. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und dem Beginn einer Arbeit bekommt man zwei weitere Jahre Aufenthaltserlaubnis.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Ausbildungsduldung erfüllt werden:

  • Die Identität durch Vorzeigen seines Reisepasses/Ausweises ist geklärt
  • Ausbildungsplatz für eine qualifizierte Berufsausbildung die min. 2 Jahre dauert
  • Gültige Arbeitserlaubnis durch die Ausländerbehörde 
  • Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration

Einem Asylsuchendem wird gemäß §25b AufenthG die Aufenthaltserlaubnis erteilt, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Identität durch Vorzeigen seines Reisepasses/Ausweises ist geklärt
  • 8 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland Bei Eltern minderjähriger Kinder verkürzt sich die Zeit auf 6 Jahre
    • Sicherung der Lebensunterhaltskosten durch eine Beschäftigung
    • Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau A2 
  • Aufenthaltserlaubnis über die eigenen Kinder

Asylsuchende und deren Kind kann die Aufenthaltserlaubnis gemäß §25a Abs.1 AufenthG erteilt werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Identität durch Vorzeigen seines Reisepasses/Ausweises ist geklärt
  • Das Kind ist älter als 14 Jahre
  • 4 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland
  • 4 Jahre eine Schule besucht oder einen Schul- oder Berufsabschluss erlangt haben 
  • Härtefallantrag

Ein Antrag bei der Härtefallkommission beim jeweiligen Bundesland ist die letzte Möglichkeit einen Aufenthalt in Deutschland zu bekommen. Daher sollten vor dem Einreichen eines Antrages bei der Härtefallkommission alle anderen Optionen zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis ausgeschöpft werden. Die Härtefallkommission des Bundeslandes prüft den Antrag des Asylsuchenden aus humanitärer und persönlicher Sicht.

Dabei spielen insbesondere folgende Aspekte eine wichtige Rolle und können die Chance auf eine positive Entscheidung erhöhen:

    • Integrationsleistung durch gute Deutschkenntnisse
    • Sicherung des Lebensunterhalts durch Erwerbstätigkeit
    • Schulbesuch oder Berufsausbildung der Kinder
    • Ehrenamtliche und gemeinnützige Tätigkeiten (auch innerhalb der Jamaat!)
    • Teilnahme an Deutschkursen, Weiterbildungskursen usw.
    • Persönliche Situation (z. B. seelische und körperliche Erkrankungen, ggf. Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung)
    • Familiäre Bindungen in Deutschland (nicht nur Kernfamilie, sondern z.B. auch erwachsene Kinder und sonstige Verwandte mit Aufenthaltsrecht)
    • Mitgliedschaft in Vereinen
    • Sonstige Aktivitäten und Integrationsbemühungen

Wie erwähnt gibt es viele Asylsuchende, die eines der o.g. Optionen zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen, aber nicht ausreichend darüber informiert sind.

Bitte nutzen Sie für Anfragen zu den o.g. Optionen unser Kontaktformular, wir helfen Ihnen gerne weiter.